1. |

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Arbeitsinhalte und -umfang werden über einen Kostenvoranschlag und einen schriftlichen Auftrag resp. eine Auftragsbestätigung definiert. |
2. |
Sofern kein Pauschalvertrag vereinbart ist, wird das Honorar entsprechend den im Kostenvoranschlag genannten Stunden-/Tagessätzen sowie dem dort genannten Verfahren abgerechnet. Reisezeiten wird mit 50 Prozent des vereinbarten Honorars berechnet. |
3. |
Fremdkosten, wie zum Beispiel Übernachtungen, Reisekosten, Telefongebühren, Fotokopien, Honorare von Unterauftragnehmern (zum Beispiel Grafiker, Fotografen) werden nach Beleg ohne Aufschlag weiterberechnet. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,40 €/km berechnet. |
4. |
Bei Aufträgen, die sich über mehrere Monate erstrecken, können monatliche Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistungen verlangt werden. |
5. |
Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Bindend sind auch Auftragsbestätigungen, sofern ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. |
6. |
Eine Haftung erfolgt nur in Höhe des vereinbarten Honorars, sofern der Schaden nicht
vorsätzlich verursacht wurde. Grundsätzlich ist eine Nachbesserungsmöglichkeit anzubieten. |
7. |
Mit Kunden abgestimmte Pressetexte/Artikel dürfen (reagierend auf Anfragen von Redaktionen) ohne weitere Absprache mit den Kunden geändert (z. B. gekürzt) werden. |
8. |
Verträge können in beiderseitigem Einvernehmen oder bei grober Fahrlässigkeit jederzeit, ansonsten sechs Wochen zum Quartal gekündigt werden. |
9. |
Ansprüche aus einem Vertrag unterliegen ohne Zustimmung nicht der Abtretung. |
10. |
Zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben dürfen freie Mitarbeiter hinzugezogen werden, um flexibel auf erhöhte Auftragsanforderungen reagieren zu können. |
11. |
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertragsinhalt wirksam. Die Vertragspartner werden die unwirksame Klausel so ersetzen, dass die ursprüngliche Vereinbarung möglichst umfassend erhalten bleibt. |
12. |
Unserer Tätigkeit liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Regensburg. |